In den vergangenen Jahren sind Brandschäden, besonders Personenschäden immer seltener geworden. Zu verdanken ist dies neben der ständigen Verbesserung von Baustoffen besonders den Bestimmungen des baulichen Brandschutzes. Dabei wurde die Verantwortung von der Behördenseite vermehrt in die private Hand gelegt.

 

Dieses wichtige Aufgabenfeld bedarf eines umfassenden Wissens zu Fragen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Hierunter fallen u.a. die Festlegung von Fluchtwegen, die Einstufung in Feuerwiderstandsklassen, die Bestimmgung von zu verwendenden Baustoffklassen oder die Wahl von technischen Sicherheitseinrichtungen.

 

Durch entsprechende Listeneintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer Bau besitzen wir die Zulassung für die Erstellung der Nachweise des vorbeugenden baulichen Brandschutzes (Brandschutzkonzept, Brandschutzplan, etc.).

 

Bei der konzeptionellen Erarbeitung versuchen wir die Nutzungsvorgaben des Bauherrn in optimaler Weise zu berücksichtigen und stimmen dies, wenn erforderlich, mit den Bauaufsichtbehörden ab. Durch sinnvolle Ausnahmen in Verbindung mit Kompensationsmaßnahmen kann hier meist ein Konsens zwischen dem Schutzziel des Gesetzgebers und dem Wunsch nach einer möglichst uneingeschränkten Nutzung der Immobilie gefunden werden.

 

Wir erstellen Brandschutzkonzepte sowohl für Einfamilienhäuser, als auch für große Wohn- und Gewerbebauten. Ein häufiges Betätigungsfeld stellen aber auch Sonderbauten wie Hotels oder Bildungseinrichtungen dar.